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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.02.2007


 
1. Geltung:
Der Auftrag zwischen dem Auftragnehmer (Stöhr-Fremdsprachenberatung) und dem Auftraggeber (Unternehmen) ist ein Dienstleistungsvertrag, der mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande kommt . Der Auftragnehmer erbringt die sich aus der Auftragsbestätigung ergebenden Leistungen, die sich auf die Beratung und / oder Realisierung eines Konzeptes, Projektes, Vermittlung von Leistungen Dritter oder auf eine reine Projektdurchführung erstrecken können. Sofern der Auftragnehmer Leistungen Dritter beansprucht oder vermittelt, erbringt er seine Leistungen ausschließlich in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten.
 
2. Auftragserteilung und Auftragsdurchführung:
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungs- oder Seminartätigkeit für sich zu verwenden, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung von Analyse- oder Trainingsunterlagen vorzunehmen.
Datenträger werden vom Auftragnehmer mit aktuellen Virenscannern auf Viren überprüft. Die Haftung für eventuelle Schäden aufgrund übertragener Computervieren ist jedoch ausgeschlossen. Die Aufzeichnungen von Seminaren auf Ton- oder Videospeichern bedarf in jedem Fall der vorherigen Einwilligung des Auftragnehmers. Bei offenen Seminaren erklärt sich der Auftraggeber bei Anmeldung mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zweck der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.
Die Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung zur Beratung und Durchführung von Seminaren im Rahmen üblicher Sorgfalt; für die Realisierung der vom Auftraggeber verfolgten Ziele und Zwecke kann er letztlich eine Garantie nicht übernehmen.

 
3. Zahlungsbedingungen:
Für Beratungs- und Schulungsleistungen des Auftragnehmers (Analysen, Projektkonzepte, Aus- / Fortbildungsplanungen usw.) wird das Honorar individuell vereinbart und dem Auftraggeber mitgeteilt. In dem Honorar sind die Nebenkosten für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung des Auftragnehmers nicht enthalten. Das Honorar und die Nebenkosten verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung anders vereinbart, jeweils zum Monatsende rückwirkend auf der Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen oder unmittelbar nach deren Abschluss. Auf Verlangen können die Aufzeichnungen der eingesetzten Berater (Tätigkeitsnachweise) sowie die Originalbelege eingesehen werden. In unseren Honorarsätzen sind die im Projekt anfallenden Nebenkosten für Arbeitsmittel, Kommunikation, Dokumentationen etc. enthalten.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns nach erfolgter schriftlicher Mahnung vor, laufende Projekte zu unterbrechen, ohne dass dadurch Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen, etwa für dadurch verursachte Terminüberschreitungen, geltend gemacht werden können.

 
4. Auftragskündigung:
Im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, etwa wegen vorübergehender Leistungshindernisse aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen zu einem neu zu benennenden Termin nachzuholenden bzw. Workshop, Training und Fachleute mit der Erfüllung zu beauftragen. Der Auftragnehmer verpflichten sich gegenseitig, eingetretene Leistungshindernisse unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden und Aufwendungen, die trotz rechtzeitiger Anzeige entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Das Recht des Auftragnehmers, einen neuen Termin zu bestimmen entfällt spätestens sechs Wochen nach Behebung des Leistungshindernisses. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftrag endgültig erledigt und etwaige Anzahlungen des Aufraggebers sind zurückzuerstatten. Im Fall solcher vom Auftragnehmer verschuldeter Leistungshindernisse gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben sich abschließend aus der Auftragsbestätigung. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die die Schriftformklausel abbedingen oder einschränken. Dies gilt auch für vermittelte Leistungen gegenüber Dritten.
 
5. Schweigepflicht:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für die bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten sowie über Arbeitsergebnisse, Beobachtungen und Erfahrungen unbeteiligten Dritten gegenüber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

6. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Burgwedel (bei Hannover). Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, ohne Rücksicht auf den Streitwert Burgwedel/Hannover vereinbart.
 
7. Unwirksamkeit von Klauseln:
Sollte einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. Sollte eine Klausel unwirksamen sein oder werden, wird sie durch eine Regelung ersetzt, die den rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.